Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Corona Situation ist es nur erschwert möglich, die Akten zum UVP-Verfahren einzusehen. Daher wurde eine digitale Einsichtnahme etabliert.
Am Dienstag, 9. März 2021 wurde das Edikt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Einleitung des öffentlichen Verfahrensteils der Umweltvertäglichkeitsprüfung veröffentlicht. Somit beginnt die Frist für die Möglichkeit der Anrainerinnen und Anrainer sowie von NGO’s und Bürgerinitiativen für die Erlangung der Parteienstellung im UVP-Verfahren zu laufen, die am 23. April 2021 endet.
Wir treten in eine entscheidende Phase unseres Kampfes für Hietzing ein. Ab März geht die Umweltverträglichkeitsprüfung in den öffentlichen Verfahrensteil über.
Der Verein "Keineteilung Hietzings durch die Verbindungsbah-Neu" wurde gegründet und bereitet sich gemeinsam mit den AnrainerInnen auf die Umweltverträglichkeitsprüfung vor.