Titelbild zeigt die Schienen eines Hietzinger Bahnhofs

Unterstützungserklärungen & Edikt zum UVP-Verfahren

Das Vorhaben <<Attraktivierung der Verbindungsbahn>> zu Geschäftszahl: 2021-0.117.157 ist aus den in nachfolgender Stellungnahme von RA Dr. Stephan Messner gemäß § 9 Abs. 5 UVP-G 2000 genannten Gründen nicht umweltverträglich und damit nicht genehmigungsfähig:
1. Im Vorfeld der öffentlichen Auflage wurden wesentliche Informationen, wie die Planungsgrundlagen sowie Detailunterlagen zu alternativen Planungen nicht bzw. nicht ausreichend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
2. Die zu erwartende Steigerung der Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen verursacht gesundheitliche Beeinträchtigungen der ortsansässigen Bevölkerung.
3. Der Rückzugsraum durch den Baumbestand und Strauchbewuchs entlang der Strecke dient als Deckung und Lebensraum für Wildtiere und Vögel und wird unwiederbringlich zerstört. Die schadstoff- und lärmemissionsdämpfende Wirkung des Grünraumbestandes entfällt dadurch ebenso ersatzlos.
4. Die Auflassung der Querungen Veitingergasse und Jagdschlossgasse wurde nicht in Bezug auf die Verdrängungseffekte des MIV geprüft, dies ist jedoch im Eisenbahngesetz und in den Verordnungen des BMfVIT vorgeschrieben.
5. Die Projektunterlagen lassen auf eine Ertüchtigung der Strecke für den (Gefahren-) Güterverkehr schließen. Die Verbindungsbahn wird hierbei jedoch weder entsprechend den geltenden Verordnungen als „leise Güterstrecke“ ausgewiesen und ertüchtigt noch mit einer Verpflichtung zu elektronischen Leitsystemen (TSI u.ä.) versehen.
6.Die Ausführung in Hochlage führt zu einem Wertverlust der umliegenden Grundstücke, Wohnungen und Büroflächen und stellt einen massiven Eingriff in das Ortsbild dar.
7. Die vorgesehene Bauweise des Gleisbettes, ohne Schotteroberbau, wird zur starken Körperschallentwicklung und damit einhergehenden baulichen Schäden im Umkreis der Strecke während des laufenden Betriebes führen. Die Übernahme der daraus entstehenden Kosten für Private sowie den Straßenerhalter sind nicht geklärt.
8. Die vorliegenden Planungen widersprechen den Klimaschutzzielen der Europäischen Union, des BMfVIT, der Stadt Wien (hier insbesondere dem Maßnahmenplan gegen Urban Heat Islands), da Grünraum ersatzlos entfällt und sich das Mikroklima stark verschlechtert. Die Nachpflanzungen sind auf einem Grundstück der ÖBB im 22. Bezirk in Breitenlee vorgesehen, ca. 16,5 km von der Verbindungsbahnstrecke entfernt und können diesen Entfall nicht projektnah kompensieren.
9. Bei den vorliegenden Planungen wurde der Aspekt des Denkmalschutzes weder in Bezug auf die benachbarte Klimt-Villa noch in Bezug auf die historische Sichtachse zwischen dem Schloss Schönbrunn und dem erzbischöflichen Palais Ober Sankt Veit berücksichtigt.
10. Die vorliegenden Planungen werden im Fall der Umsetzung eine künstlich geschaffene Barriere zwischen den Bezirksteilen darstellen, insbesondere durch die starke Reduktion der Querungsmöglichkeiten für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und den MIV.
11. Befangenheit der Bundesministerin als zuständige Behördenleiterin und Eigentümervertreterin des Projektwerbers.
12. Es gibt umsetzbare und zumutbare Alternativvorschläge, die für Bevölkerung, Umwelt und Bezirk verträglicher und weniger invasiv sind.

Unterschriftenliste zum UVP-Verfahren

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Edikt

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