Verbindungsbahn – Neu

Keine Teilung Hietzings durch die Verbindungsbahn

Gemeinsam stark im UVP – Verfahren

Ausgangslage

Im Juni 2016 wurde im Wiener Gemeinderat ein Rahmenvertrag zwischen der Stadt Wien und den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) beschlossen, der einen Neubau der Verbindungsbahnstrecke vorsieht. Eine Entscheidung über die eventuelle Auflassung von Querungen (Anm. im Vertrag als ,EK-Modul‘ bezeichnet) wurde auf einen unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft verschoben.
Eine erste Präsentation der Pläne für die Neugestaltung der Verbindungsbahnstrecke erfolgte im 4. Quartal 2016. Stadt Wien und die ÖBB beabsichtigen die Verbindungsbahnstrecke in Hochlage zwischen dem Wiental und dem natürlichen Geländeanstieg auf Höhe der Titlgasse/ Tolstoigasse im Nahebereich des Roten Berges zu führen. Auch eine Auflassung der Schrankenanlagen in der Veitingergasse, Jagdschloßgasse und Versorgungsheimstraße wurde zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Im Rahmen der Auflassung der Schrankenanlagen wurde seitens Stadt Wien und ÖBB vereinbart Unterführungen für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen, jedoch von einer Querung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) Abstand zu nehmen. Die Errichtung zweier, neuer Schnellbahnstationen in der Hietzinger Hauptstraße und unterhalb der Stranzenbergbrücke sowie eine Neuerrichtung der S-Bahn Station Speising sind ebenfalls Teil des Projektes „Verbindungsbahn Neu“.

Problematik

Das Projekt Verbindungsbahn Neu wird auf der gesetzlichen Grundlage des Eisenbahngesetztes 1956 sowie der Verordnungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie für den Bereich des Eisenbahnbaus geplant. Aktuell ist das Projekt (noch) in der Planungs- und Vorbereitungsphase. Für eine Umsetzung ist der positive Abschluss einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich. In der Wiener Stadtverfassung ist festgeschrieben, dass Wien sowohl als Bundesland als auch als Gemeinde gilt. Somit werden die Interessen der Hietzingerinnen und Hietzinger, die durch eine Ausführung der Bahnstrecke in Hochlage und eine Sperrung der Querungen für den MIV hauptbetroffen sind, durch die Stadt Wien, spezifisch durch die MA 62/ Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten vertreten. Dies bezieht sich nicht nur auf die Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien als Vertragspartner sondern auch auf die Vertretung der Interessen der Gemeinde Wien im Rahmen eines UVP Verfahrens. Der Bezirksvorstehung, der Bezirksvertretung und somit allen Bezirksrätinnen und Bezirksräten kommt keine Verfahrensstellung zu außer jene, die aus Kulanzgründen in Form eines Verhandlungsteilnehmers zugestanden wird.

Wofür wir uns einsetzen

Wir, die Mitglieder des Vereins „Keine Teilung Hietzings durch die Verbindungsbahn Neu“, sehen die Interessen der betroffenen Anrainer durch die MA 62 und die Wiener Stadtregierung, die zeitgleich als Vertragspartner ein signifikantes Eigeninteresse an einem reibungslosen Ablauf des Genehmigungsverfahrens haben, nicht adäquat vertreten und möchten uns gemeinsam auf die Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereiten und die Anrainer bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte bestmöglich unterstützen.

Zu diesem Zweck bereiten wir die rechtlichen Grundlagen verständlich auf, bemühen uns um die zeitgerechte beibringung eigener Gutachten und Feststellungen und suchen den Schulterschluss mit allen Hietzingerinnen und Hietzingern sowie allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die bereit sind sich für Verbesserungen im Sinne der Anrainer an dem Projekt einzusetzen.

Vorrangig möchte wir auf dieser Homepage alle Informationen zur Verfügung stellen, damit sich interessierte Personen selbst ein Bild von dem Projekt machen können, ohne auf die einseitig gefärbte Eigenwerbung der ÖBB angewiesen zu sein.

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