Unterstützungserklärungen & Edikt zum UVP-Verfahren
Am Dienstag, 9. März 2021 wurde das Edikt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Einleitung des öffentlichen Verfahrensteils der Umweltvertäglichkeitsprüfung veröffentlicht. Somit beginnt die Frist für die Möglichkeit der Anrainerinnen und Anrainer sowie von NGO’s und Bürgerinitiativen für die Erlangung der Parteienstellung im UVP-Verfahren zu laufen, die am 23. April 2021 endet.